Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der Stylia Tours


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und Stylia Tours zustande kommenden Vertrages und ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen.

1. Buchung der Reise /Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) und der Bestätigung bietet der Kunde Stylia Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Kunde von Stylia Tours ordnungsgemäß informiert wurde.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch Stylia Tours zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird Stylia Tours dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung elektronisch übermitteln.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Kunden ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung von Stylia Tours als neues Angebot von Stylia Tours anzusehen, an das Stylia Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn – beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Stylia Tours auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Stylia Tours.

2. Bezahlung

2.1 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Namen und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise, hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von Stylia Tours lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird.

2.2 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist Stylia Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Stylia Tours behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 50MAD zu erheben.

2.4 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis zu zahlen.

2.5 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Stylia Tours haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Stylia Tours sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von Stylia Tours.

3.2 Prospekte, Werbematerialien und andere Veröffentlichungen, die nicht von Stylia Tours herausgegeben werden, sind für Stylia Tours nicht bindend. Es gelten die jeweiligen aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der Bestätigung der Reise durch Stylia Tours.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Stylia Tours abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch Stylia Tours ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen vom Kunden bei Drittunternehmen, auch wenn sie über Stylia Tours gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Stylia Tours (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, Kulturveranstaltungen, Restaurantbesuche etc.).

4. Leistungsänderungen

4.1 Stylia Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 Stylia Tours verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich elektronisch per E-Mail in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Stylia Tours in der Lage ist, eine solche Reise für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber Stylia Tours geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen

Stylia Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Stylia Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Stylia Tours vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Stylia Tours vom Kunden verlangen.

5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber Stylia Tours erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Stylia Tours verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Stylia Tours den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 20% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Stylia Tours eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch Stylia Tours geltend zu machen. Die Erklärung kann per E-Mail an info@stylia-tours.com erfolgen.

5.5 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Stylia Tours wird auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung belegen.

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Stylia Tours zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt per E-Mail an info@stylia-tours.com zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht Stylia Tours anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu, sofern Stylia Tours den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

6.3 Stylia Tours kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die in den Stornierungsbedingungen extra aufgeführten Ansprüche geltend machen. Die Stornierungsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertrages geschlossenen Form.

6.4 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Stylia Tours im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.5 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung auf einen Ersatzkunden bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde aus von Stylia Tours nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.